Immobilienrecht    
 
 

Ihr Notar errichtet Verträge über bebaute und unbebaute Liegenschaften und Eigentumswohnungen, gerne auch in Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern, (Kauf, Tausch, Schenkung, Übergabe, Wohnungseigentum) sowie Rechte und Schuldverhältnisse an Liegenschaften (Baurecht, Dienstbarkeiten, Miete und Pacht, Pfandrechte, Reallasten).

Er berät schon vor Vertragsabschluss über die rechtlichen Möglichkeiten und Folgen und vertritt die Beteiligten bei allen Behörden und Ämtern, wie Finanzamt, Gemeinde, Grundverkehrskommission und Gericht, bis zur Eintragung in das Grundbuch.

Ihr Notar übernimmt bei Kaufverträgen die Haftung für die Verbücherung von Pfandrechten der Kreditgeber, die treuhändige Verwahrung und Auszahlung des Kaufpreises und besorgt die Lastenfreistellung von Liegenschaften.

 
Dr. Helmut Merth
Dr. Helmut Merth
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