Der Notar berät Unternehmer und Beteiligte, gerne auch in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern, über die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken unternehmerischer Tätigkeit. Er sucht mit dem Auftraggeber die von ihm gewünschte und für ihn passende Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft). Nach Errichtung aller notwendigen Urkunden und Anträge sowie Besorgung aller sonstigen Unterlagen veranlasst der Notar die Eintragung der neuen oder Änderung der bestehenden Firma in das Firmenbuch.
Unternehmen und Beteiligte werden rechtlich betreut, etwa bei Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Sitzverlegung, Errichtung von Zweigniederlassungen, Gesellschafterwechsel, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen, Abtretung von Geschäftsanteilen, Treuhandschaften, Kapitalmaßnahmen, Unternehmensnachfolge, Umwandlung, Auflösung und Löschung von Firmen.
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