Weitere Tätigkeiten sind:
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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien,
- Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge,
- Gesuche an Grundbuch, Firmenbuch, andere Gerichte und Behörden,
- Verfassung von Schuldscheinen,
- Protokolle über tatsächliche Vorgänge, Durchführung von Verlosungen,
- Lebenszeugnisse,
- Vereinbarungen über Belastungs- und Veräußerungsverbote,
- Wechselproteste.
Das Notariatsaktsgesetz und andere Gesetze enthalten Vorschriften, welche Urkunden zu Ihrer Rechtswirksamkeit in Form eines Notariatsaktes zu errichten sind (z.B. Schenkungen ohne wirkliche Übergabe, Erb- und Pflichtteilsverzichte, GmbH-Gründungen, Kaufverträge zwischen Ehegatten).
Die Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien bleibt dem Notar oder Gericht vorbehalten. Meist sind die Gebühren beim Notar niedriger.
Besuchen Sie auch die Amtstage in Hitzendorf (Terminvereinbarung möglich).
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