Schwerpunkte    
 
 

Notare werden vom Staat bestellt. Für die Ernennung zum Notar sind neben persönlichen Vorraussetzungen und Praxiszeiten der Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts und die erfolgreiche Ablegung der Notariatsprüfung erforderlich.

Notare errichten öffentliche Urkunden über Rechtserklärungen, Rechtsgeschäfte und rechtserhebliche Tatsachen, verwahren die von den Parteien anvertrauten Urkunden und vertreten die Interessen aller am Rechtsgeschäft Beteiligten in objektiver Weise, sowohl bei der Gestaltung der Urkunden, als auch gegenüber Behörden und Gerichten. Den Notaren obliegt die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen als Gerichtskommissäre.

Notarielle Urkunden zeichnen sich durch Qualität und Ausgewogenheit aus.

 
Dr. Helmut Merth
Dr. Helmut Merth
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