Der Notar berät und errichtet Urkunden im Zusammenhang mit:
- Vaterschaft,
- Adoption,
- Ehe und Ehegüterrecht, Ehevertrag,
- Scheidung im Einvernehmen und Vermögensaufteilung,
- Vertretung naher Angehöriger,
- Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung
Durch die notarielle Erfahrung und Objektivität können die unterschiedlichsten familienrechtlichen Konstellationen im Vorhinein und streitvorbeugend geregelt werden. |
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