Erbrecht    
 
 

Seit jeher ist die Beratung in allen Erbrechtsfragen - die Verfassung, Registrierung und Verwahrung von letztwilligen Anordnungen, Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen, Schenkungs- und Übergabsverträgen unter Lebenden und auf den Todesfall, Vertretung von Parteien im Verlassenschaftsverfahren, Eintragung der entspechenden Änderungen im Grundbuch und Firmenbuch - ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit.

Die Rechtsnachfolge von Todes wegen sollte zu Lebzeiten geregelt werden, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Das trifft häufig bei Kinderlosen, nicht verehelichten Partnern und Patchworkfamilien zu.

 
Dr. Helmut Merth
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